Gründe, warum eine künstliche Befruchtung in Frage kommen kann

Ursachen bei der Frau
Ursachen beim Mann

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Methoden der künstlichen Befruchtung

- In Vitro Vertilisation mit Embryonentransfer (IVF)
- intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
- intrauterine Insemiation (IUI)
- chirurgische Eingriff
- Embryo Kleber
- Eizellspende
- Samenspende
- Hormontherapie
- donogene Insemination
- Leihmutterschaft
- Testikuläre Spermien-Extraktion (TESE)
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Der Behandlungsablauf
- Das Erstgespräch
- Medikation
- Die Vorbereitungsphase
- Die Gewinnung der Eizellen
- Die Laborphase
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Die Befruchtung der Eizelle (in der Laborphase) [...mehr]

 

 

Verlauf einer normalen Schwangerschaft [...mehr]

Mögliche Probleme und Risiken, die bei der Behandlung auftreten können [...mehr]


Künstliche Befruchtung - Was ist das?

Die künstliche Befruchtung, auch assistierte Reproduktion genannt, ist eine Möglichkeit für Paare, welche bislang erfolglos versuchten, auf natürlichem Weg ihrem Kinderwunsch nachzugehen, mit größeren Chancen schwanger zu werden.

Daten und Fakten

 

- Die künstliche Befruchtung ist ein Weg, um Samenzelle und Eizelle auf nicht natürlichem Weg zusammenzubringen und so bei kinderlosen Paaren für Nachwuchs zu sorgen. Hierbei gibt es verschiedenste Methoden, unterschieden werden hauptsächlich: In Vitro Vertilisation (IVF), intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), intrauterine Insemiation (IUI).

- In Deutschland wurden 2003 etwa 20.000 Kinder, etwa 2 Prozent aller in diesem Jahr geborener Kinder, aufgrund künstlicher Befruchtung geboren.

- Die erste In Vitro Vertilisation gelang 1987 in Großbritannien, das erste "Retortenbaby" erblickte 1982 das Licht der Welt.

 

 

Das Fortpflanzungsmedizingesetz in Österreich


Das Fortpflanzungsmedizingesetz, welches seit 1. Juli. 1992 in Österreich in Kraft getreten ist, beinhaltet wichtige ethische Richtlinien, nach denen sich die zuständigen Institutionen zu halten haben. Hauptaugenmerk liegt auf den Behandlungsformen und dem Umgang mit den Embryonen. Außerdem ist darin festgeschrieben, dass medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur von Fachärzten für Frauenheilkunde und nach vollständiger Aufklärung über die Gefahren und Risiken vollzogen werden darf.
Zum einen besagt das Gesetz, dass die Behandlung nur bei Ehepaaren beziehungsweise Paaren in einer ehelichen Gemeinschaft unter der Voraussetzung, dass der Kinderwunsch auf natürlichem Weg erfolglos bleibt, erlaubt ist. Weiters ist die künstliche Befruchtung in Österreich nur mit Eizellen und Samenzellen des Paares erlaubt ist. Spendersamen, Eizellspende, Embryonenadoption oder gar Leihmutterschaft ist in Österreich nicht legal. Die einzige Ausnahme ist die Samenübertragung von Spendersamen, sofern der Mann nicht fortpflanzungsfähig ist. Außerdem beinhaltet das Fortpflanzungsmedizingesetz, dass maximal zwei befruchtete und geteilte Eizellen in die Gebärmutter transferiert werden.
überzählige Embryonen dürfen mit elterlicher Einwilligung bis maximal zwei Jahre kryokonserviert, also tiefgekühlt, werden. Sie dürfen jedoch keinesfalls zu Forschungszwecken verwendet werden. Die Samenzellen des Mannes dürfen bis zum fünfzigsten Lebensjahr aufbewahrt werden.

 

 


Ethische und moralische Grundlagen


Obwohl künstliche Befruchtung mittlerweile eine anerkannte Behandlungsform bei ausbleibenden Schwangerschaften ist, werden immer wieder heftige Diskussionen unter Medizinern, Juristen, Theologen, Biologen, Philosophen und Psychologen geführt, was ethisch richtig bzw. vertretbar ist und was ethisch falsch bzw. unmoralisch zu bewerten ist. Hierbei sticht einem vor allem die Ansicht der katholischen Kirche ins Auge, welche schon sehr lange eine besonders konservative Stellung zu besagtem Thema bezieht.


Um gesetzliche Regeln aufzustellen und stetig die Einhaltung zu kontrollieren gibt es seit geraumer Zeit Ethikkommissionen, welche sich mit diesem und anderen ethischen und moralischen Problemen auseinander setzen.